Zusätzlichen Mietbedingungen
"Authentic Sailcharter Holland" (nachfolgend "ASH" genannt)

1.0 VERMIETUNG
1.1 Die Vermietung findet zwischen dem Eigentümer bzw. dem Verfügungsbefugten (nachfolgend "Vermieter" genannt) des Schiffes und dem Mieter statt.
1.2 Wenn der Vermieter eine andere (juristische) Person beauftragt, um namens ihm als solcher aufzutreten, wird das dem Mieter schriftlich mitgeteilt.
1.3 Wenn ASH als Vermieter auftritt, dann wird das in dem Vertrag angegeben.
1.4 Die Vermietung erfolgt gemäß dem von dem ANWB aufgestellten Mietvertrag für Sport-/Vergnügungsfahrzeuge mit den dazugehörigen Bedingungen und gemäß den ergänzenden Mietbedingungen von ASH.

2.0 RESERVIERUNG
2.1 Eine Reservierung ist erst dann definitiv, nachdem ASH den ausgefüllten und unterzeichneten Mietvertrag innerhalb der von ASH gesetzten Frist empfangen hat und die Hälfte der gesamten Mietsumme auf dem Konto von ASH gutgeschrieben ist.
2.2 Reservierungen müssen mittels dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Reservierungsformulars und der dazugehörigen Erklärung über die Segelerfahrungen erfolgen.
2.3 Das Reservierungsformular muss zusammen mit dieser Erklärung per
E-Mail, Fax oder normaler Post an ASH geschickt werden.
Eine Kopie des Reisepasses, Personalausweise oder Führerscheins muss gleichzeitig mit dem unterzeichneten ANWB Vermietungsvertrag für Sport-/Vergnügungsfahrzeuge an ASH zurückgeschickt werden.

3.0 BESTÄTIGUNG
3.1 Nach Empfang des Reservierungsformulars gibt ASH dem Mieter bis zur ersten Bezahlung und bis zum Empfang des unterzeichneten Mietvertrags innerhalb der von ASH gesetzten Frist eine Option auf das gewünschte Schiff, falls in Ordnung befunden.
3.2 Der Mietvertrag wird dem Mieter in zwei Exemplaren zugeschickt. Ein Exemplar ist für den Mieter, das andere Exemplar ist für ASH bestimmt.
3.3 Der Mietvertrag muss innerhalb der von ASH gesetzten Frist von dem Mieter ausgefüllt und unterzeichnet werden und an ASH zurückgeschickt werden.

4.0 BEZAHLUNG
4.1 Nach Empfang des Mietvertrags muss 50% der gesamten Mietsumme innerhalb der von ASH gesetzten Frist auf dem Bankkonto von ASH gutgeschrieben sein, sofern es nicht anders vereinbart ist. Der restliche Betrag muss spätestens 3 Wochen nach Beginn der Mietperiode auf dem Konto von ASH gutgeschrieben sein. Für diese zweite Teilzahlung empfängt der Mieter keine Zahlungserinnerung; der Mieter muss selber auf die Einhaltung diese Frist achten.
4.2 Bei einer Buchung innerhalb einer kürzeren Frist als 3 Wochen muss die gesamte Mietsumme nach Unterzeichnung des Mietvertrags sofort bezahlt werden.
4.3 Bei der gesamten Mietsumme sind die BTW [niederländische Umsatzsteuer], die Reinigungs- und Administrationskosten einbegriffen.
4.4 Bei der gesamten Mietsumme ist die Kaution nicht einbegriffen. Die muss bei Beginn der Mietperiode in bar in Euro an ASH, den Vermieter oder an eine von ASH benannte (juristische) Person bezahlt werden.

5.0 STORNIERUNG
5.1 Bei Stornierung hat bezahlt zu werden:
- Bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
15% der gesamten Mietsumme;
- Von 12 Wochen bis 8 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
50% der gesamten Mietsumme;
- Von 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
70% der gesamten Mietsumme;
- Von 4 Wochen bis 1 Woche vor Beginn der Mietperiode:
90% der gesamten Mietsumme.

6.0 HAFTUNG
6.1 ASH ist nicht haftbar für die Handlungsweise oder Versäumnisse des Vermieters, mit Ausnahme der Situation, wo ASH selber als Vermieter auftritt.
6.2 Wenn ASH als Vermieter auftritt, ist ASH nicht haftbar für Versäumnisse des Eigentümers, mit Ausnahme der Situation, wo ASH selber der Eigentümer des Schiffes ist.

7.0 AUFLÖSUNG DES MIETVERTRAGS
7.1 ASH bzw. der Vermieter behalten sich das Recht vor, den Mietvertrag bei erwiesener Inkompetenz bezüglich des Fahrens und/oder Navigierens mit dem Schiff und/oder grober Fahrlässigkeit durch den Mieter, mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass der Vermieter oder ASH zu irgendeinem Schadenersatz und/oder zur Erstattung der Mietsumme gegenüber dem Mieter verpflichtet ist.
7.2 ASH bzw. der Vermieter behalten sich das Recht vor, um den Mietvertrag bei erwiesenem Fehlverhalten an Bord oder in einem Hafen, bei Alkoholmissbrauch, vorsätzlicher Zerstörung, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und/oder der ergänzenden Bedingungen von ASH und der Hafenreglemente und bei Verursachen von Belästigung von anderen durch den Mieter, mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass der Vermieter oder ASH zur irgendeiner Vergütung und/oder Erstattung der Mietsumme gegenüber dem Mieter verpflichtet ist.

8.0 REKLAMATIONEN
8.1 Reklamationen, die sich auf die Handlungsweise von ASH beziehen und Reklamationen in Bezug auf den technischen Zustand, das Inventar und/oder die Ausrüstung des Schiffes, haben direkt bei ASH eingereicht zu werden.
8.2 Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach deren Feststellung an ASH mitgeteilt werden. Später eingereichte Reklamationen können nicht mehr in Behandlung genommen werden.

9.0 ZURVERFÜGUNGSTELLUNG
9.1 ASH verpflichtet sich, dass Schiff in einem guten technischen Zustand mit der gebräuchlichen Ausrüstung, den vorgeschriebenen Rettungsmitteln und dem erforderlichen Inventar am Beginn der Vermietungsperiode zur Verfügung zu stellen. ASH behält sich das Recht vor, Änderungen des Inventars durchzuführen, ohne das jedoch mitzuteilen.
9.2 Der Mieter hat sich vor der Abfahrt bei ASH mit zwei Ausweisen (z.B. Reisepass, Personalausweis und/oder Führerschein) auszuweisen.
Ohne Ausweis kann kein Schiff zur Verfügung gestellt werden!
9.3 ASH hat den Mieter vor Beginn der Mietperiode auf eventuelle Beschädigungen und/oder Mängel aufmerksam zu machen.
9.4 Das Schiff wird sauber und mit gefüllten Wasser-, Gas- und Treibstofftanks zur Verfügung gestellt.
9.5 Der Mieter muss das Schiff vor der Übernahme anhand der vorhandenen Checkliste gemeinsam mit einem Mitarbeiter von ASH kontrollieren und bei Akzeptanz als Zeichen seines Einverständnisses unterzeichnen.
Beschädigungen müssen festgelegt werden. Mängel, die nicht auf der Checkliste aufgeführt sind, werden erachtet nach der Übernahme entstanden zu sein und gehen auf Rechnung des Mieters, es sei denn, dass der Mieter diese angemessenerweise nicht festgestellen konnte.

10. RÜCKGABE
10.1 Der Mieter muss das Schiff am Ende der Vermietungsperiode mit vollen
Wasser- und Treibstofftanks abliefern. Extra Kosten in Höhe von € 25,00 für das nicht Volltanken des Schiffes und für den hinterher vollgetankten Treibstofftank gehen auf Rechnung des Mieters.
10.2 Der Mieter muss das Schiff rechtzeitig vor dem Ablaufen der Vermietungsperiode in den Heimathafen zurückbringen. Bei nicht rechtzeitiger Rückkehr in den Heimathafen werden die Kosten für diese Verzögerung, auch hinsichtlich eventuell wartender folgender Mieter, auf Rechnung des Mieters gehen. Nach Ablauf der vertraglichen Mietperiode ist ASH berechtigt, 5% des Wochenpreises pro Stunde in Rechnung zu stellen, wenn der Mieter das Schiff ohne Meldung zu spät zurückbringt. Bei zu spätem Zurückbringen des Schiffes durch den Mieter mit Meldung dessen durch den Mieter und nach Zustimmung von der ASH-Geschäfts-führung ist ASH berechtigt, 2% des Wochenmietpreises pro Stunde in Rechnung zu stellen.
10.3 Hinterlässt der Mieter das Schiff an einer anderen Stelle als im Heimathafen, dann gehen die Kosten für den Transport, das Reisen, die Reisezeit, den Arbeitslohn und die Verzögerung (auch hinsichtlich eventuell wartender folgender Mieter) auf Rechnung des Mieters.
10.4 Beschädigungen, die während der Mietperiode entstanden sind, müssen von dem Mieter sofort an ASH gemeldet werden. Der Schaden wird von der Kaution in Abzug gebracht werden.
Bei nicht gemeldetem Schaden oder Verlust durch den Mieter, der an einem späteren Zeitpunkt von ASH festgestellt wird, wird ASH den verursachenden Mieter für die sich daraus ergebenden Kosten der Reparatur oder des Ersatzes in Regress nehmen.
10.5 In Zweifelsfällen oder bei schwer interpretierbarem Schaden behält sich ASH das Recht vor, die Kaution an einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, eventuell mit Abzug der gemachten Kosten und/oder des Schadens. Das gilt auch für den Fall, dass das Schiff bei Dämmerung oder im Dunkeln abgeliefert wird, was die Endkontrolle behindert.
10.6 Eventuell während der Mietperiode verlorenes Material muss von dem Mieter gemeldet und vergütet werden.
10.7 Das Schiff wird von dem Mieter anhand der Inventar- und Checkliste an ASH übergeben.

11. FAHRGEBIET
11.1 Das Fahrgebiet umfasst das von der Versicherung bestimmte Versicherungsgebiet und ist im Mietvertrag angegeben. Erweiterung des Fahrgebietes ist nur möglich, wenn es schriftlich mit ASH vereinbart ist.

12. SCHADEN, PANNE, HAVERIE oder STRANDUNG
12.1 Bei Schaden, Panne, Haverie, Strandung oder Ähnliches hat der Mieter erstens so schnell wie möglich Kontakt zu ASH aufzunehmen, per Telefon oder UKW-Schiffsfunk, wenn er dazu befugt ist.
12.2 Der Mieter hat zuerst ASH und deren Versicherungsgesellschaft die Gelegenheit zu geben, den Schaden, die Panne, Haverie, Strandung oder Ähnliches zu untersuchen, bevor eine Reparatur stattfindet.
12.3 Bei Schaden, Panne, Haverie, Strandung oder Ähnlichem, was nicht infolge von Verschleiß und/oder ungenügendem Unterhalt entstanden ist, ist der Mieter für die Kosten der Reparatur, der Bergung, Rettung und/oder des Schleppdienstes haftbar. Die dafür geforderten Vergütungen gehen auf Rechnung des Mieters, es sei denn, dass sie ihm nicht angerechnet werden können und dass in dem Fall der Schaden von der laufenden Versicherung des Schiffes gedeckt wird. Der Mieter hat in seinem eigenen Interesse sehr sorgfältig beim Annehmen von Hilfe zu sein.
12.4 Im Falle von Strandung muss der Mieter unverzüglich und sofort
erstens Kontakt zu ASH aufnehmen. Das eigenmächtige Organisieren und Akzeptieren irgendeiner Form eines Schlepphilfe, der von einem dazu befugten und spezialisierten Unternehmen ohne Zustimmung und/oder Einmischung von ASH geschieht voll und ganz auf Kosten des Beantragers bzw. Mieters ohne jeglichen Anspruch auf Deckung der Kosten durch die laufende Versicherung des Schiffes.
Das Akzeptieren von Schlepphilfe von dazu nicht befugten Dritten ist ausdrücklich nicht gestattet!
Die einzige Ausnahme davon sind Fälle akuter Not, wobei Gefahr für das Wohl des Schiffes, seiner Bemannung, der Umwelt, anderer Schiffe und/oder deren Bemannung droht. ASH muss jedoch in allen Fällen über jegliche Form von Unfall/Schaden benachrichtigt werden, zu jeder Tages- und Nachtzeit!
12.5 Falls eine notwendige Reparatur, die die Folge von Schaden ist, der
durch Verschleiß und/oder ungenügendem Unterhalt entstanden ist, länger als 24 Stunden dauert, hat der Mieter Anspruch auf eine verhältnismäßig Erstattung der Mietsumme bezüglich der Zeit, wo er nicht mit dem Schiff fahren kann.

13. ALLGEMEINES
13.1 Es ist dem Mieter unter anderem nicht gestattet, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung von ASH:
- sich mit mehr Bemannungmitgliedern auf dem Schiff aufzuhalten
oder zu fahren als diejenigen, die auf dem Reservierungsformular und dem Vermietungsvertrag aufgeführt sind;
- an Wettkämpfen teilzunehmen;
- Haustiere an Bord zu halten;
- Änderungen an dem Schiff und/oder der Ausrüstung anzubringen;
- bei ungünstigen Wetterumständen oder bei Vorhersagen von ungünstigem Wetterumständen auszufahren, wobei eine Windstärke von 7 BFT oder 13,9 m/s oder mehr vorhergesagt wird;
- nachts zu fahren, mit Ausnahme von Seereisen (dafür ist eine schriftliche Zustimmung von ASH erforderlich). Unter "nachts" wird die Zeit zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang verstanden. Spätestens eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang muss das Schiff in einen Hafen eingelaufen bzw. dort angelegt sein.
- das Schiff unterzuvermieten oder zum Gebrauch an (einen) Dritte(n) zu geben;
- Telefongespräche über UKW-Schiffsfunk zu führen;
- andere Fahrzeuge zu schleppen.
13.2 Kosten, die direkt mit dem Gebrauch des Schiffes zusammenhängen, wie Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegegeld, sowie Kosten für Treibstoff gehen auf Rechnung des Mieters.
13.3 Der Mieter erklärt, mit dem Schiff und seiner Ausrüstung wie ein "guter" Kapitän umzugehen, dass ihm die Fahrreglemente bekannt sind und er diese beachten wird, Respekt für die Umwelt zu haben und sich auch als solcher zu verhalten.
13.4 Die Nutzung des UKW-Schiffsfunks, falls befugt; eventuell auferlegte Bußgelder für unerlaubte Nutzung des UKW-Schiffsfunks gehen auf Rechnung des Mieters bzw. des Verursachers.
13.5 Der Mieter hat die an Bord befindliche Schiffsinformation bzw. ergänzenden Bordreglemente, die Hafenreglemente von Marina Den Oever und die vorliegenden zu beachten.
13.6 ASH ist bei AYSI angeschlossen. Bei schwerem Fehlverhalten, bei Ruhestörungen und bei Nichteinhalten der Vertragsbestimmungen und der (ergänzenden) Mietbedingungen wird der Mieter und seine/ihre Bemannung beim AYSI registriert werden.
13.7 Es ist strengstens verboten an Bord eines ASH Schiffes zu rauchen.