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Zusätzlichen Mietbedingungen
"Authentic Sailcharter Holland"
(nachfolgend "ASH" genannt)
1.0 VERMIETUNG
1.1 Die Vermietung findet zwischen dem Eigentümer bzw. dem Verfügungsbefugten
(nachfolgend "Vermieter" genannt) des Schiffes und dem Mieter
statt.
1.2 Wenn der Vermieter eine andere (juristische) Person beauftragt, um
namens ihm als solcher aufzutreten, wird das dem Mieter schriftlich mitgeteilt.
1.3 Wenn ASH als Vermieter auftritt, dann wird das in dem Vertrag angegeben.
1.4 Die Vermietung erfolgt gemäß dem von dem ANWB aufgestellten
Mietvertrag für Sport-/Vergnügungsfahrzeuge mit den dazugehörigen
Bedingungen und gemäß den ergänzenden Mietbedingungen
von ASH.
2.0 RESERVIERUNG
2.1 Eine Reservierung ist erst dann definitiv, nachdem ASH den ausgefüllten
und unterzeichneten Mietvertrag innerhalb der von ASH gesetzten Frist
empfangen hat und die Hälfte der gesamten Mietsumme auf dem Konto
von ASH gutgeschrieben ist.
2.2 Reservierungen müssen mittels dem vollständig ausgefüllten
und unterzeichneten Reservierungsformulars und der dazugehörigen
Erklärung über die Segelerfahrungen erfolgen.
2.3 Das Reservierungsformular muss zusammen mit dieser Erklärung
per
E-Mail, Fax oder normaler Post an ASH geschickt werden.
Eine Kopie des Reisepasses, Personalausweise oder Führerscheins muss
gleichzeitig mit dem unterzeichneten ANWB Vermietungsvertrag für
Sport-/Vergnügungsfahrzeuge an ASH zurückgeschickt werden.
3.0 BESTÄTIGUNG
3.1 Nach Empfang des Reservierungsformulars gibt ASH dem Mieter bis zur
ersten Bezahlung und bis zum Empfang des unterzeichneten Mietvertrags
innerhalb der von ASH gesetzten Frist eine Option auf das gewünschte
Schiff, falls in Ordnung befunden.
3.2 Der Mietvertrag wird dem Mieter in zwei Exemplaren zugeschickt. Ein
Exemplar ist für den Mieter, das andere Exemplar ist für ASH
bestimmt.
3.3 Der Mietvertrag muss innerhalb der von ASH gesetzten Frist von dem
Mieter ausgefüllt und unterzeichnet werden und an ASH zurückgeschickt
werden.
4.0 BEZAHLUNG
4.1 Nach Empfang des Mietvertrags muss 50% der gesamten Mietsumme innerhalb
der von ASH gesetzten Frist auf dem Bankkonto von ASH gutgeschrieben sein,
sofern es nicht anders vereinbart ist. Der restliche Betrag muss spätestens
3 Wochen nach Beginn der Mietperiode auf dem Konto von ASH gutgeschrieben
sein. Für diese zweite Teilzahlung empfängt der Mieter keine
Zahlungserinnerung; der Mieter muss selber auf die Einhaltung diese Frist
achten.
4.2 Bei einer Buchung innerhalb einer kürzeren Frist als 3 Wochen
muss die gesamte Mietsumme nach Unterzeichnung des Mietvertrags sofort
bezahlt werden.
4.3 Bei der gesamten Mietsumme sind die BTW [niederländische Umsatzsteuer],
die Reinigungs- und Administrationskosten einbegriffen.
4.4 Bei der gesamten Mietsumme ist die Kaution nicht einbegriffen. Die
muss bei Beginn der Mietperiode in bar in Euro an ASH, den Vermieter oder
an eine von ASH benannte (juristische) Person bezahlt werden.
5.0 STORNIERUNG
5.1 Bei Stornierung hat bezahlt zu werden:
- Bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
15% der gesamten Mietsumme;
- Von 12 Wochen bis 8 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
50% der gesamten Mietsumme;
- Von 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der Mietperiode:
70% der gesamten Mietsumme;
- Von 4 Wochen bis 1 Woche vor Beginn der Mietperiode:
90% der gesamten Mietsumme.
6.0 HAFTUNG
6.1 ASH ist nicht haftbar für die Handlungsweise oder Versäumnisse
des Vermieters, mit Ausnahme der Situation, wo ASH selber als Vermieter
auftritt.
6.2 Wenn ASH als Vermieter auftritt, ist ASH nicht haftbar für Versäumnisse
des Eigentümers, mit Ausnahme der Situation, wo ASH selber der Eigentümer
des Schiffes ist.
7.0 AUFLÖSUNG DES MIETVERTRAGS
7.1 ASH bzw. der Vermieter behalten sich das Recht vor, den Mietvertrag
bei erwiesener Inkompetenz bezüglich des Fahrens und/oder Navigierens
mit dem Schiff und/oder grober Fahrlässigkeit durch den Mieter, mit
sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass der Vermieter oder ASH zu
irgendeinem Schadenersatz und/oder zur Erstattung der Mietsumme gegenüber
dem Mieter verpflichtet ist.
7.2 ASH bzw. der Vermieter behalten sich das Recht vor, um den Mietvertrag
bei erwiesenem Fehlverhalten an Bord oder in einem Hafen, bei Alkoholmissbrauch,
vorsätzlicher Zerstörung, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen
und/oder der ergänzenden Bedingungen von ASH und der Hafenreglemente
und bei Verursachen von Belästigung von anderen durch den Mieter,
mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass der Vermieter oder ASH
zur irgendeiner Vergütung und/oder Erstattung der Mietsumme gegenüber
dem Mieter verpflichtet ist.
8.0 REKLAMATIONEN
8.1 Reklamationen, die sich auf die Handlungsweise von ASH beziehen und
Reklamationen in Bezug auf den technischen Zustand, das Inventar und/oder
die Ausrüstung des Schiffes, haben direkt bei ASH eingereicht zu
werden.
8.2 Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach deren Feststellung
an ASH mitgeteilt werden. Später eingereichte Reklamationen können
nicht mehr in Behandlung genommen werden.
9.0 ZURVERFÜGUNGSTELLUNG
9.1 ASH verpflichtet sich, dass Schiff in einem guten technischen Zustand
mit der gebräuchlichen Ausrüstung, den vorgeschriebenen Rettungsmitteln
und dem erforderlichen Inventar am Beginn der Vermietungsperiode zur Verfügung
zu stellen. ASH behält sich das Recht vor, Änderungen des Inventars
durchzuführen, ohne das jedoch mitzuteilen.
9.2 Der Mieter hat sich vor der Abfahrt bei ASH mit zwei Ausweisen (z.B.
Reisepass, Personalausweis und/oder Führerschein) auszuweisen.
Ohne Ausweis kann kein Schiff zur Verfügung gestellt werden!
9.3 ASH hat den Mieter vor Beginn der Mietperiode auf eventuelle Beschädigungen
und/oder Mängel aufmerksam zu machen.
9.4 Das Schiff wird sauber und mit gefüllten Wasser-, Gas- und Treibstofftanks
zur Verfügung gestellt.
9.5 Der Mieter muss das Schiff vor der Übernahme anhand der vorhandenen
Checkliste gemeinsam mit einem Mitarbeiter von ASH kontrollieren und bei
Akzeptanz als Zeichen seines Einverständnisses unterzeichnen.
Beschädigungen müssen festgelegt werden. Mängel, die nicht
auf der Checkliste aufgeführt sind, werden erachtet nach der Übernahme
entstanden zu sein und gehen auf Rechnung des Mieters, es sei denn, dass
der Mieter diese angemessenerweise nicht festgestellen konnte.
10. RÜCKGABE
10.1 Der Mieter muss das Schiff am Ende der Vermietungsperiode mit vollen
Wasser- und Treibstofftanks abliefern. Extra Kosten in Höhe von €
25,00 für das nicht Volltanken des Schiffes und für den hinterher
vollgetankten Treibstofftank gehen auf Rechnung des Mieters.
10.2 Der Mieter muss das Schiff rechtzeitig vor dem Ablaufen der Vermietungsperiode
in den Heimathafen zurückbringen. Bei nicht rechtzeitiger Rückkehr
in den Heimathafen werden die Kosten für diese Verzögerung,
auch hinsichtlich eventuell wartender folgender Mieter, auf Rechnung des
Mieters gehen. Nach Ablauf der vertraglichen Mietperiode ist ASH berechtigt,
5% des Wochenpreises pro Stunde in Rechnung zu stellen, wenn der Mieter
das Schiff ohne Meldung zu spät zurückbringt. Bei zu spätem
Zurückbringen des Schiffes durch den Mieter mit Meldung dessen durch
den Mieter und nach Zustimmung von der ASH-Geschäfts-führung
ist ASH berechtigt, 2% des Wochenmietpreises pro Stunde in Rechnung zu
stellen.
10.3 Hinterlässt der Mieter das Schiff an einer anderen Stelle als
im Heimathafen, dann gehen die Kosten für den Transport, das Reisen,
die Reisezeit, den Arbeitslohn und die Verzögerung (auch hinsichtlich
eventuell wartender folgender Mieter) auf Rechnung des Mieters.
10.4 Beschädigungen, die während der Mietperiode entstanden
sind, müssen von dem Mieter sofort an ASH gemeldet werden. Der Schaden
wird von der Kaution in Abzug gebracht werden.
Bei nicht gemeldetem Schaden oder Verlust durch den Mieter, der an einem
späteren Zeitpunkt von ASH festgestellt wird, wird ASH den verursachenden
Mieter für die sich daraus ergebenden Kosten der Reparatur oder des
Ersatzes in Regress nehmen.
10.5 In Zweifelsfällen oder bei schwer interpretierbarem Schaden
behält sich ASH das Recht vor, die Kaution an einem späteren
Zeitpunkt zurückzuzahlen, eventuell mit Abzug der gemachten Kosten
und/oder des Schadens. Das gilt auch für den Fall, dass das Schiff
bei Dämmerung oder im Dunkeln abgeliefert wird, was die Endkontrolle
behindert.
10.6 Eventuell während der Mietperiode verlorenes Material muss von
dem Mieter gemeldet und vergütet werden.
10.7 Das Schiff wird von dem Mieter anhand der Inventar- und Checkliste
an ASH übergeben.
11. FAHRGEBIET
11.1 Das Fahrgebiet umfasst das von der Versicherung bestimmte Versicherungsgebiet
und ist im Mietvertrag angegeben. Erweiterung des Fahrgebietes ist nur
möglich, wenn es schriftlich mit ASH vereinbart ist.
12. SCHADEN, PANNE, HAVERIE oder STRANDUNG
12.1 Bei Schaden, Panne, Haverie, Strandung oder Ähnliches hat der
Mieter erstens so schnell wie möglich Kontakt zu ASH aufzunehmen,
per Telefon oder UKW-Schiffsfunk, wenn er dazu befugt ist.
12.2 Der Mieter hat zuerst ASH und deren Versicherungsgesellschaft die
Gelegenheit zu geben, den Schaden, die Panne, Haverie, Strandung oder
Ähnliches zu untersuchen, bevor eine Reparatur stattfindet.
12.3 Bei Schaden, Panne, Haverie, Strandung oder Ähnlichem, was nicht
infolge von Verschleiß und/oder ungenügendem Unterhalt entstanden
ist, ist der Mieter für die Kosten der Reparatur, der Bergung, Rettung
und/oder des Schleppdienstes haftbar. Die dafür geforderten Vergütungen
gehen auf Rechnung des Mieters, es sei denn, dass sie ihm nicht angerechnet
werden können und dass in dem Fall der Schaden von der laufenden
Versicherung des Schiffes gedeckt wird. Der Mieter hat in seinem eigenen
Interesse sehr sorgfältig beim Annehmen von Hilfe zu sein.
12.4 Im Falle von Strandung muss der Mieter unverzüglich und sofort
erstens Kontakt zu ASH aufnehmen. Das eigenmächtige Organisieren
und Akzeptieren irgendeiner Form eines Schlepphilfe, der von einem dazu
befugten und spezialisierten Unternehmen ohne Zustimmung und/oder Einmischung
von ASH geschieht voll und ganz auf Kosten des Beantragers bzw. Mieters
ohne jeglichen Anspruch auf Deckung der Kosten durch die laufende Versicherung
des Schiffes.
Das Akzeptieren von Schlepphilfe von dazu nicht befugten Dritten ist ausdrücklich
nicht gestattet!
Die einzige Ausnahme davon sind Fälle akuter Not, wobei Gefahr für
das Wohl des Schiffes, seiner Bemannung, der Umwelt, anderer Schiffe und/oder
deren Bemannung droht. ASH muss jedoch in allen Fällen über
jegliche Form von Unfall/Schaden benachrichtigt werden, zu jeder Tages-
und Nachtzeit!
12.5 Falls eine notwendige Reparatur, die die Folge von Schaden ist, der
durch Verschleiß und/oder ungenügendem Unterhalt entstanden
ist, länger als 24 Stunden dauert, hat der Mieter Anspruch auf eine
verhältnismäßig Erstattung der Mietsumme bezüglich
der Zeit, wo er nicht mit dem Schiff fahren kann.
13. ALLGEMEINES
13.1 Es ist dem Mieter unter anderem nicht gestattet, es sei denn mit
schriftlicher Zustimmung von ASH:
- sich mit mehr Bemannungmitgliedern auf dem Schiff aufzuhalten
oder zu fahren als diejenigen, die auf dem Reservierungsformular und dem
Vermietungsvertrag aufgeführt sind;
- an Wettkämpfen teilzunehmen;
- Haustiere an Bord zu halten;
- Änderungen an dem Schiff und/oder der Ausrüstung anzubringen;
- bei ungünstigen Wetterumständen oder bei Vorhersagen von ungünstigem
Wetterumständen auszufahren, wobei eine Windstärke von 7 BFT
oder 13,9 m/s oder mehr vorhergesagt wird;
- nachts zu fahren, mit Ausnahme von Seereisen (dafür ist eine schriftliche
Zustimmung von ASH erforderlich). Unter "nachts" wird die Zeit
zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde
vor Sonnenaufgang verstanden. Spätestens eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang
muss das Schiff in einen Hafen eingelaufen bzw. dort angelegt sein.
- das Schiff unterzuvermieten oder zum Gebrauch an (einen) Dritte(n) zu
geben;
- Telefongespräche über UKW-Schiffsfunk zu führen;
- andere Fahrzeuge zu schleppen.
13.2 Kosten, die direkt mit dem Gebrauch des Schiffes zusammenhängen,
wie Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegegeld, sowie Kosten
für Treibstoff gehen auf Rechnung des Mieters.
13.3 Der Mieter erklärt, mit dem Schiff und seiner Ausrüstung
wie ein "guter" Kapitän umzugehen, dass ihm die Fahrreglemente
bekannt sind und er diese beachten wird, Respekt für die Umwelt zu
haben und sich auch als solcher zu verhalten.
13.4 Die Nutzung des UKW-Schiffsfunks, falls befugt; eventuell auferlegte
Bußgelder für unerlaubte Nutzung des UKW-Schiffsfunks gehen
auf Rechnung des Mieters bzw. des Verursachers.
13.5 Der Mieter hat die an Bord befindliche Schiffsinformation bzw. ergänzenden
Bordreglemente, die Hafenreglemente von Marina Den Oever und die vorliegenden
zu beachten.
13.6 ASH ist bei AYSI angeschlossen. Bei schwerem Fehlverhalten, bei Ruhestörungen
und bei Nichteinhalten der Vertragsbestimmungen und der (ergänzenden)
Mietbedingungen wird der Mieter und seine/ihre Bemannung beim AYSI registriert
werden.
13.7 Es ist strengstens verboten an Bord eines ASH Schiffes zu rauchen.
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